In Deutschland herrscht generell eine Krankenversicherungspflicht für den Großteil der arbeitsfähigen Personen. Der Einzelne soll hierdurch vor finanziellen Unkosten im Falle der zeitweiligen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit geschützt werden.
Aus diesem Grund sind alle Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entrichten.
Eine private Krankenversicherung (PKV) steht hingegen einer ungleich kleineren Personengruppe offen. Hierzu sind freiberuflich und selbständig tätige Personen ebenso zu zählen wie Arbeitnehmer, deren Verdienst die jährliche Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 49.950 Euro brutto übersteigt.
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