Die Vorteile
Die private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht dem Personenkreis der Beamten, freiberuflich und selbstständig Tätigen, sowie all jenen, deren Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Bei der Wahl eines geeigneten Versicherungsunternehmens bieten sich zahlreiche Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, innerhalb derer die Leistungen genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten werden können.
Die PKV bietet zunächst als Grundlage einen Basistarif. Die darin enthaltenen Leistungen sind jenen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Sie umfassen die ambulante, sowie die stationäre medizinische Behandlung im Krankheitsfall, die medikamentöse Versorgung gemäß den Vertragsrichtlinien und erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus sind präventive und früh erkennende Maßnahmen (z.B. Krebsvorsorgeuntersuchungen) üblicherweise Bestandteil der Basisversorgung.
Zusätzlich zum Basistarif bietet die private Krankenversicherung eine Vielzahl einzelner Module, die zusätzlich nach persönlichem Bedarf in den Vertrag aufgenommen werden können. Dazu zählen unter anderem Psychotherapie, Homöopathie und alternative Heilmethoden, Sehhilfen, Zahnersatz, physiotherapeutische Anwendungen etc. Über diese medizinische Versorgung hinaus besteht über die Module die Möglichkeit einer Chefarztbehandlung und Einzel- oder Doppelzimmerbelegung in der stationären Versorgung, wie auch die freie Wahl des Klinikums. Die einzelnen Bausteine können sowohl langfristig, als auch temporär in den Vertrag aufgenommen werden.
Als besonderer Vorteil einer privaten Krankenversicherung gilt die Option einer Beitragsrückerstattung im Versicherungsverlauf. Die Modalitäten sind hier unterschiedlich und basieren im Wesentlichen auf drei unterschiedlichen Erstattungssystemen.
Bei der Pauschalleistung wird dem Versicherten eine Rückerstattung eingezahlter Beiträge garantiert, sofern er über einen vereinbarten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Diese Erstattung erfolgt unabhängig vom aktuellen Geschäftserfolg des Versicherungsunternehmens und kann bis zu sechs Monatsbeiträge beinhalten.
Die erfolgsabhängige Rückerstattung gilt als nicht verpflichtendes Angebot der Krankenversicherung und wird jeweils in Abhängigkeit von einem jährlichen Geschäftserfolg gewährt.
Beim Leistungsfreiheitsrabatt bietet der Versicherer einen Rabatt im Falle nicht in Anspruch genommener Leistungen. Der Rabatt steigt dabei in einem jährlichen Turnus, wobei die Obergrenze bei der Hälfte der eingezahlten Versicherungsbeiträge liegt. Auch diese Leistung erfolgt im Rahmen einer vertraglichen Zusicherung und ist nicht abhängig vom Geschäftserfolg der Versicherung.
Die private Krankenversicherung ermöglicht im Rahmen des Konzeptes der Selbstbeteiligung weitere Möglichkeiten, den Versicherungstarif niedrig zu halten. Hierbei werden bestimmte selbst zu zahlende Beträge vereinbart, bevor die Versicherung für die Kosten aufkommt. Als Beispiel lässt sich vertraglich eine Eigenbeteiligung bei Medikamentenkosten von zehn Prozent festlegen, wodurch sich der Versicherungstarif selbst deutlich reduziert.
Hinsichtlich der Versicherungsprämie gilt: je jünger der Versicherte bei Eintritt in die PKV, desto günstiger fällt in der Regel die Versicherungsprämie aus. Dies liegt am üblicherweise in jungen Jahren gegebenen guten Gesundheitszustand. Beim Eintritt sollte, insbesondere seitens jüngerer Versicherungsnehmer, auf die Beitragsstabilität bei den vertraglichen Vereinbarungen geachtet werden. Diese ist entscheidend, um nicht in höherem Lebensalter, das meist mit einer steigenden Krankheitsquote einhergeht, mit höheren Beitragszahlungen rechnen zu müssen.
Als großer Pluspunkt einer privaten Krankenversicherung – im Vergleich zur gesetzlichen – gilt abschließend der Grundsatz der zivilrechtlichen Vertragsbindung. Daraus folgt, dass eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Leistung, beispielsweise Kostenerstattung für Sehhilfen, nicht einseitig vom Versicherungsunternehmen von den Leistungen ausgeschlossen werden kann. Dies garantiert dem Versicherungsnehmer, dass vereinbarte Leistungen nicht gestrichen werden, falls der Versicherung zwischendurch ein weniger erfolgreiches Geschäftsjahr beschert sein sollte.