Die Beitragserhebung ist sicherlich ein Kriterium, das einen der deutlichsten Unterschiede zwischen beiden Krankenversicherungen bildet. Die Beitragsgestaltung einer PKV bemisst sich am individuellen Risiko des Versicherten. Um dieses festzustellen, bedient sich der Anbieter einer PKV der Abfrage verschiedener Gesundheitsfragen. Diese geben einen Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten und damit das Risiko des Eintretens des Versicherungsfalles (Krankheit).
Es liegt auf der Hand, dass die Beiträge bei jungen und gesunden Personen somit in der Regel als besonders niedrig einzustufen sind. Somit ist eine PKV vor allem für diesen Personenkreis als besonders attraktiv zu bezeichnen.
Bei einer GKV werden die Beiträge hingegen abhängig vom Verdienst des Versicherten erhoben. Dies bedeutet, dass die Abgaben hierbei umso größer sind, je höher das Einkommen des Versicherten ist.
Neben der Beitragserhebung ist der ungleich größere Leistungskatalog einer PKV sicherlich einer der Hauptunterschiede zwischen einer PKV und einer GKV.
Die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten sowie die Übernahme alternativer medizinischer Anwendungen sind nur zwei Beispiele des unterschiedlichen Leistungskataloges einer PKV im Gegensatz zu einer GKV.
Generell lässt sich der Versicherungsschutz in einer PKV vom Versicherten individuell zusammenstellen, sodass dieser nur für die Leistungen Beiträge entrichten muss, die er bei Eintreten des Versicherungsfalles auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchte. Wichtig ist in jedem Fall ein PKV Vergleich.